1.
Antragstellung: Die Erben müssen einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins (Erbnachweis) beim Notar stellen. Der Antrag muss
innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers eingereicht werden.
2. Nachweis der Erbberechtigung: Die Erben müssen ihre Erbberechtigung nachweisen. Dazu gehören Dokumente wie der Totenschein des Erblassers, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und gegebenenfalls ein Testament.
3.
Notarielle Prüfung: Der Notar prüft die eingereichten Unterlagen und stellt fest, wer die rechtmäßigen Erben sind. Dabei wird auch überprüft, ob ein Testament vorhanden ist und ob es gültig ist.
4.
Erbscheinserteilung: Nach der Prüfung durch den Notar wird der Erbschein ausgestellt, der die Erben als rechtmäßige Nachfolger des Erblassers bestätigt. Der Erbschein ist erforderlich, um das Erbe in Besitz zu nehmen und beispielsweise Grundstücke, Bankkonten oder Immobilien auf den Namen der Erben umschreiben zu lassen.
5.
Erbauseinandersetzung: Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann es notwendig sein, das Erbe untereinander aufzuteilen. Dies kann durch eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung erfolgen, die ebenfalls notariell beurkundet werden muss.