Evgenia Kvasova, Fachanwältin für Erbrecht und Immobilienrecht in Russland
Seit mehr als 17 Jahren vertrete ich Mandantinnen und Mandanten vor Gericht, bei Behörden und in notariellen Angelegenheiten in Russland. Meine Schwerpunkte sind Erbrecht, Unternehmensrecht und Immobilienrecht. Fals Sie Rechtshilfe in Russland benötigen, kontaktieren Sie mich möglichst frühzeitig, da sämtliche Prozesse heutzutage länger dauern.
  • Studium
    • Ab 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Staatlichen Universität in Irkutsk
    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau (2005 – 2006)
    • Arbeitssprachen: Russisch, Deutsch, Englisch
  • Schwerpunkte
    • Erbrecht
    • Immobilenrecht und Unternehmensrecht
    • Prozessvertretung
  • Berufserfahrung
    • 17 Jahre praktische Erfahrung als Juristin
    • Interessenvertretung führender Unternehmen (Russiche Eisenbahn, JSC “Bashkir Soda Company”, usw.)
    • Praktikum in einer Anwaltskanzlei (Berlin) und im deutschen Bundestag
  • Standort
    • Russland: Moskau, Sankt-Petersburg, Kazan, andere Städte
    • Belarus: Minsk, Gomel, andere Städte
    • Kasachstan: Astana, Almaty
Leistungen

Das Erbscheinverfahren in Russland umfasst folgenden Schritte

1. Antragstellung: Die Erben müssen einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins (Erbnachweis) beim Notar stellen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers eingereicht werden.

2. Nachweis der Erbberechtigung: Die Erben müssen ihre Erbberechtigung nachweisen. Dazu gehören Dokumente wie der Totenschein des Erblassers, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und gegebenenfalls ein Testament.


3. Notarielle Prüfung: Der Notar prüft die eingereichten Unterlagen und stellt fest, wer die rechtmäßigen Erben sind. Dabei wird auch überprüft, ob ein Testament vorhanden ist und ob es gültig ist.

4. Erbscheinserteilung: Nach der Prüfung durch den Notar wird der Erbschein ausgestellt, der die Erben als rechtmäßige Nachfolger des Erblassers bestätigt. Der Erbschein ist erforderlich, um das Erbe in Besitz zu nehmen und beispielsweise Grundstücke, Bankkonten oder Immobilien auf den Namen der Erben umschreiben zu lassen.

5. Erbauseinandersetzung: Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann es notwendig sein, das Erbe untereinander aufzuteilen. Dies kann durch eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung erfolgen, die ebenfalls notariell beurkundet werden muss.
Einen Termin machen
Schreiben Sie jetzt und erhalten Sie Ihre erste kostenlose Beratung
Durch Anklicken des Buttons erklären Sie sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden und stimmen den Datenschutzbestimmungen zu